Informationen für Mentorinnen und Mentoren

Die Berufseinsteiger/innen werden an den Schulen von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Diese beraten die Vertragslehrperson in der Induktionsphase bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts, beobachten, reflektieren und analysieren mit ihr die Tätigkeit in Unterricht und Erziehung und leiten die Vertragslehrperson in erforderlichem Ausmaß an.

Voraussetzung für die Verlängerung des Dienstverhältnisses ist ein positiver Bericht der Schulleitung an die personalführende Stelle auf der Basis eines Gutachtens der Mentorin / des Mentors über den Verwendungserfolg der Vertragslehrperson in der Induktionsphase.

Damit ist die Mentorin bzw. der Mentor zentrale Ansprechperson in der Induktionsphase.

Wer kann als Mentor/in Lehrpersonen in der Induktionsphase begleiten?

- fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson an einer Schule und Absolvierung des Hochschullehrgangs „Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten“

- Übergangsregelung: bis zum Schuljahr 2029/2030 dürfen nach aktuellem Stand auch Lehrpersonen als MentorInnen eingesetzt werden, die

1. zu Betreuungslehrkräften im Unterrichtspraktikum oder im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung bestellt sind oder

2. einen einschlägigen Lehrgang im Umfang von mindestens 30 ECTS absolviert haben.

3. Die für diese Tätigkeit auf Grund ihrer bisherigen Verwendung insbesondere in den Bereichen Team- und Personalentwicklung sowie auf Grund ihrer Kommunikationsfähigkeit besonders geeignet sind.

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird der Hochschullehrgang „Mentoring: Berufseinstieg professionell begleiten“ (30 ECTS) angeboten.

Interessierte finden nähere Informationen in der Broschüre zum Lehrgang.

Die Anmeldung erfolgt von 02. bis 31. Mai über ein Online-Formular.