Dienststellenausschuss Lehrpersonal
Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatze leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.
Bundes-Personalvertretungsgesetz - PVG
Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg inklusive der beiden eingegliederten Praxisschulen.
Datei(en) und wichtige Links
- Vertragshochschullehrpersonen § 48e - § 48q; Lehrpersonen neues Dienstrecht (pd) §37-48d; altes Dienstrecht § 90-90t, 91-91l Vertragsbedienstetengesetz 1948
- Reisegebührenvorschrift 1955
- Gehaltstabelle GÖD
Kontakt
Mitglieder des DA:
Stefan Jarau, Vorsitzender
stefan.jarau@ph-vorarlberg.ac.at
Visitenkarte
Jonas Pfurtscheller, Stv. Vorsitzender
jonas.pfurtscheller@ph-vorarlberg.ac.at
Visitenkarte
Elke Kikelj-Schwald
elke.kikelj@ph-vorarlberg.ac.at
Visitenkarte
Tatjana Keckeis
tatjana.keckeis@ph-vorarlberg.ac.at
Visitenkarte
András Batkai
andras.batkai@ph-vorarlberg.ac.at
Visitenkarte
Ersatzmitglieder:
Carla-Maria Lackner
Ingrid Gessner