ERASMUS+ Mobilität Hochschulpersonal

Die Internationalisierung der PH-Vorarlberg stützt sich auf die Mobilität von Dozent*innen beziehungsweise Verwaltungsbedienstete. Durch das Unterrichten, Lernen und Forschen im Ausland entwickeln sich Lehre und Forschung weiter und die Beziehungen zu anderen Ländern werden vertieft.

Das Zentrum für Internationales (international(at)ph-vorarlberg.ac.at), Dr. Sandra Bellet, berät Sie gerne hinsichtlich einer Mobilität zu Lehrzwecken oder einer Mobilität zu Fortbildungszwecken.

Richtlinien ERASMUS+

Formulare Staff Mobility: Grant Agreement, Mobility Agreement Fortbildung, Mobility Agreement Lehre, Aufenthaltsbestätigung

ERASMUS+ Studienaufenthalt im Ausland

Im Rahmen eines Bachelor- oder Master-Studiums an der PH Vorarlberg ist es möglich, ein ERASMUS-Studiensemester an einer Partnerhochschule/-universität der PH Vorarlberg zu absolvieren – ohne studienmäßigen Zeitverlust, weil Ihre Studienleistung, die Sie an der Partneruniversität erbringen, an der PH Vorarlberg anerkannt wird (gemäß dem European Credit Transfer System). Praktisch heißt das: Sie studieren im 3. 4. 5. 6. 7. oder 8. Studiensemester für mindestens 3 Monate mit einem ERASMUS+ Stipendium an einer der Partneruniversitäten der PH Vorarlberg. Bei einigen Partneruniversitäten studieren Sie gemeinsam mit den regulären Studierenden, einige Partneruniversitäten bieten für ERASMUS Studierende ein internationales Programm an. Es empfiehlt sich, im Vorfeld Informationen auf den jeweiligen Websites der Gastuniversitäten einzuholen.

Der Aufenthalt in einem anderen hochschulischen oder universitärem Zusammenhang erweitert Ihre Selbstständigkeit, Ihre Sprachkenntnisse, Ihre interkulturelle Kompetenz und ermöglicht Ihnen eine vergleichende Reflexion betreffend Bildungs-, Studien- und Schulsystem.

Grundvoraussetzung für einen ERASMUS- Studienaufenthalt: Das erste Studienjahr muss vollständig abgeschlossen sein. Grundsätzlich werden alle erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule angerechnet (30 ECTs). Ausnahmen sind der Helferschein Schwimmen sowie die Schulpraxis. Bietet die Partnerinstitution jedoch innerhalb des Strudiums ein Praktikum an einer Schule an, kann dies nach Rücksprache mit der Institutsleitung ebenfalls angerechent werden.
Die definitive Auswahl der KandidatInnen erfolgt durch eine eigens dafür eingesetzte Kommission. 

Studierende der Sekundarstufe: Die Anrechenbarkeit der im Ausland gewählten Kurse muss mit der jeweiligen Fakultät der Universität Innsbruck im Vorfeld abgeklärt  und durch ein Learning Agreement bestätigt werden.

Finanzielle Rahmenbedingungen: Das ERASMUS Stipendium basiert auf Länderpauschalen und liegt je nach Studienort bei 380 bis 480 Euro pro Monat. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Vorarlberg-Stipendium (Amt der Vorarlberger Landesregierung) zu beantragen sowie in der Heimatgemeinde (Bürgermeister) um Unterstützung zu bitten. Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, läuft diese auch während des ERASMUS Semesters weiter, dafür muss ein eigener Antrag auf Auslandsbeihilfe bei der Stipendienstelle gestellt werden. Studiengebühren an der Partneruniversität fallen keine an, der ÖH-Beitrag muss jedoch in Österreich für das laufende Semester bezahlt werden.

Tipps: Informieren Sie sich auf der Seite https://www.culling.at/, die laufend von ERASMUS+ outgoing students gestaltet wird.

Anmeldedatum: Wintersemester und Sommersemester: 15. März des vorherigen Studienjahres unter international(at)ph-vorarlberg.ac.at. Anmeldeformular: download

ERASMUS+ Praktikumsaufenthalt im Ausland

Es besteht die Möglichkeit der Absolvierung eines ERASMUS+ Praktikums in 28 EU-Mitgliedsstaaten, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien. Die finanzielle Unterstützung beträgt je nach Destination zwischen 480 und 580 Euro pro Monat. Diese wird unabhängig vom jeweiligen Gehalt der Praktikumsstelle ausbezahlt.

Praktika für Studierende: Studierende haben während der gesamten Studienzeit die Möglichkeit, ein ERASMUS+ Praktikum zu absolvieren, sofern dies in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Praktika müssen mindestens 2 Monate dauern und Vollzeitanstellungen (mind. 30 Wochenstunden) sein.

Praktika für Graduierte (= Studierende, die ihr Studium abgeschlossen haben): Graduierte bewerben sich für ein Praktikum noch während ihrer aktiven Studienzeit direkt an der Hochschule und müssen das Praktikum dann bis längstens 12 Monate nach Beendigung des Studiums abgeschlossen haben. Praktika müssen mindestens 2 Monate und dürfen höchstens 12 Monate dauern und Vollzeitanstellungen sein.

Graduierte dürfen nicht für ein Studium an einer Universität/Hochschule inskribiert sein, während sie ihr Praktikum absolvieren!

Schwerpunktspezifisches Schulpratikum

Die in den Schwerpunkten vorgesehenen Schulpraktischen Studien können nach Absprache mit der Institutsleitung im Ausland absolviert werden, jedoch ist dies nur im 7. oder 8. Semester möglich, da durch das Praktikum "Excellence" im Schwerpunktfach gezeigt werden soll. (Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt siehe downloads). Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst organisiert werden. Allerdings gibt es eine Kooperation der PHV mit einer Schule in Sri Lanka. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das international office. Nach dem Praktikum berichten die Studierenden auf der Webseite https://www.culling.at/ von ihren Erfahrungen.

Sie füllen den Anmeldebogen aus und senden ihn gemeinsam mit dem Ausdruck des Studienerfolgs elektronisch an das Zentrum für Internationales (international(at)ph-vorarlberg.ac.at).

Für weitere Informationen steht Ihnen Claudia Zeppetzauer, Verantwortliche für Studierendenmobilität, oder Sandra Bellet, Leiterin Zentrum für Internationales, (international(at)ph-vorarlberg.ac.at) zur Verfügung.

Learning Agreement: download