Studienbeitrag / ÖH-Beitrag

ÖH-BEITRAG / Studierendenbeitrag
Der ÖH-Beitrag in Höhe von EUR 22,70 ist von allen Studierenden zu bezahlen, die ein Studium mit mehr als 30 Anrechnungspunkten nach ECTS-AP absolvieren.
ACHTUNG: geänderter Beitrag ab Wintersemester 2023/24

Verwendungszweck: Referenznummer, die Ihnen mitgeteilt wurde
NEU: Ohne Referenznummer kann der Betrag nicht verbucht werden

Zahlungsfrist:
Frist für die Bezahlung der Beiträge: 
für das Wintersemester: 5. September (Nachfrist: 30. November)
für das Sommersemester: 5. Februar (Nachfrist: 30. April)

Der eingehobene Beitrag wird von der PH Vorarlberg an die Österreichische Hochschülerschaft weitergegeben. 

Studiengebühr

Entsprechend dem geltenden Bundesgesetz, BGBl. Nr. 134/2008, 2. § 91 entfällt ab Sommersemester 2009 der Studienbeitrag für Studierende österreichischer Staatsbürgerschaft, EU-Studierende und gleichgestellte Studierende, sofern die vorgesehene Studienzeit nicht um mehr als zwei Semester überschritten wird. 

Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben für jedes weitere Semester einen Studienbeitrag in Höhe von EUR 363,36 zu entrichten. 
Gesamtbetrag (Studiengebühr + ÖH-Beitrag): € 363,36 + € 22,70 € = € 386,06

Studierende aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 verfügen, ist ein Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester einzuheben. 

Hinweis für Erstsemestrige: Bitte zahlen Sie den ÖH-Beitrag erst, nachdem Ihnen die Zulassung zum Studium von uns bestätigt wurde.