Das Hochschulkollegium hat an der Pädagogischen Hochschule zentrale Aufgaben:
- sie erlässt das Curriculum sowie die Prüfungsordnung
- sie entscheidet in zweiter und letzter Instanz in Studienangelegenheiten
- sie erstellt Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote und
- richtet einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein.
Die Funktionsperiode der Studienkommission umfasst drei Studienjahre.