Das Hochschulkollegium ist neben dem Rektor, dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der vier entscheidungsbefugten Hochschulorgane der Pädagogischen Hochschule. Das Hochschulkollegium ist ein demokratisch gewähltes Kollegialorgan, in dem alle an der Pädagogischen Hochschule tätigen Personengruppen (Lehrende, Studierende und Verwaltungspersonal) vertreten sind.
Neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegen dem Hochschulkollegium folgende Aufgaben:
- Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),
- Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin und des Vizerektors oder der Vizerektorin,
- Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors oder der Rektorin oder des Vizerektors oder der Vizerektorin,
- Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung,
- Beratung in pädagogischen Fragen und über Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBI. I Nr. 33/2013, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,
- Erstellung von Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote,
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.
Die Funktionsperiode des Hochschulkollegiums umfasst drei Studienjahre.